Aktion Sternsingen 2012
Kinderrechte – vielerorts ein Desiderat
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Ihr sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen (alle mit Ausnahme der USA und Somalia).
Kinder haben Rechte! Trotzdem muss noch viel getan werden, damit die Kinderrechte überall in die Tat umgesetzt werden. Dabei helfen die Sternsingerinnen und Sternsinger mit.
Die zehn wichtigsten Kinderrechte
1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und Geschlecht.
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
3. Das Recht auf Gesundheit.
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
8. Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.


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